Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Betreuungsservice von Ferienimmobilien, Housekeeping und Service
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen, Wäschepakete und Zusatzleistungen zwischen dem Reinigungsdienstleister (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen
2.1 Der Dienstleister übernimmt die Reinigung von Ferienwohnungen und -häusern gemäß der vereinbarten Leistungspakete (Grundreinigung, Wechselreinigung, Sonderreinigung, Zusatzarbeiten).
2.2 Zusatzleistungen wie Schlüsselübergabe, Wäschepakete oder Sonderreinigungen werden gesondert und individuell kalkuliert.
2.3 Die Reinigungsleistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn keine schriftliche Beanstandung innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung eingeht, bzw. Unmittelbar vor einer Nutzung. Trotz ordnungsgemäßer und fachgerechter Durchführung der Reinigung kann es aufgrund von Leerstand, Nutzung, Luftbewegungen oder Witterungseinflüssen zu einer erneuten Ansammlung von Staub, Schwebstoffen oder Kleinstungeziefer kommen. Diese natürlichen und unvermeidbaren Veränderungen sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und begründen keinen Anspruch auf kostenlose Nachreinigung.
2.4. Es werden nur Leistungen erbracht, die vorab vereinbart wurden. Zusätzliche Leistungen bedürfen der gesonderten Kalkulation und müssen 48 Stunden (werktags) vor der Anreise angefragt werden. Ein Anspruch zur Leistungserfüllung besteht erst nach Bestätigung von Niedersfeld plus.
2.5 Der Kunde bzw. Auftraggeber wurde vorab in Wort und Schrift über die Beauftragten Leistungen informiert. Hierzu ist zu unterscheiden, Status Endreinigung-Housekeeping-Grund-und Sonderleistungen. Eine detaiierte Beurteilung kann der Kunde je Leistungsabruf anfordern. Sonderleistungen wie Housekeeping, Grund und Sonderreinigungen sind separat kostenpflichtig, wenn eine Endreinigung beauftragt wurde.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
3.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preisliste.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
3.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister das Recht vor, weitere Leistungen zu verweigern.
3.5 Die bestätigten Angebotspreise bzw. Auftragspreise sind freibleibend, und basieren auf den Kosten für Löhne und Gehälter, sowie Material zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Bestätigung. Daher behält sich Niedersfeld plus UG haftungsbeschränkt, eine Preisanpassung unter Angeben des Ursprungs vor. Dieses bezieht sich insbesondere bei Mindestlohnpreissteigerungen, oder Erhöhungen gesetzlicher Vorgaben, sowie Steigerungen von Energie-Beschaffungserhöhungen. Der Kunde wird nicht verpflichtend vorab darüber informiert, wenn eine Leitphase von 10 % der Kostenerhöhung nicht überschritten wird.Zuschläge betragen für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit- Mo-FR./ 06-20.00 + 30%/SA+SO 06.00- 16.00 +35%/Feiertag + 100% -Nacht-Notdienst nach sep. Vorgaben
Zuschläge betragen für Arbeiten Tag gleicher Gästewechsel Mo-FR./ 06-20.00 + 30%/ SA+SO 06.00- 16.00 +35 %/Feiertag +100%
3.6 Preisanpassung bei einzeln abgerufenen Leistungen
Für Leistungen, die auf Einzelabruf erbracht werden, gelten die im Angebot-Auftragsbestätigten oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
Der Dienstleister ist berechtigt, die Preise für künftig abzurufende Leistungen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nachweislich erhöhen, insbesondere aufgrund von:
- Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns oder tariflicher Löhne,
- Erhöhungen der Kosten für Materialien, Verbrauchsmittel oder Fremdleistungen,
- Erhöhungen gesetzlicher Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge.
Preisänderungen werden dem Auftraggeber vor dem jeweiligen Leistungsabruf mitgeteilt, bzw durch Hinweise in vorweglaufenden Berechnungen schriftlich angekündigt.
Preisanpassung bei pauschal vergüteten Leistungen
Der Dienstleister ist berechtigt, die vereinbarte monatliche Pauschale anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nachweislich erhöhen.
Kostensteigerungen können sich insbesondere ergeben aus:
- Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns oder tariflicher Löhne,
- Erhöhungen der Kosten für Materialien, Verbrauchsmittel oder Fremdleistungen,
- Erhöhungen gesetzlicher Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge.
Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die Kostensteigerung tatsächlich auf die pauschal vergüteten Leistungen auswirkt.
Der Dienstleister wird die Preisanpassung mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich ankündigen und die Gründe sowie den Umfang der Anpassung nachvollziehbar darlegen.
Die angepasste Pauschale gilt ausschließlich für Leistungen, die nach dem Wirksamwerden der Preisanpassung erbracht werden.
Dem Auftraggeber steht bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu, und ist schriftlich vorzutragen.
4. Schlüsselübergabe
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister rechtzeitig Zugang zur Immobilie zu ermöglichen.
4.2 Für persönliche Schlüsselübergaben wird ein Pauschalpreis erhoben. Die verbindliche Ankunftszeit ist 4 Tage im Voraus per Email an info@niedersfeld-plus.de oder Whatsapp an das Service-Telefon 01511-600 10 23 mitzuteilen. Sofern ein Feiertag in dieser Zeit liegt, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Buchungen mit persönlichen Schlüsselübergaben müssen über das Service-Telefon abgestimmt werden, und die Zeiten werden vom Dienstleister für den Anreisetag vorgegeben
4.3 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung bei Verlust von Schlüsseln, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4.4 Schlüsselübergabe über einen Schlüsselsafe ist in Absprache mit dem Dienstleister kostenpflichtig möglich
5. Stornierung / Terminänderung /Zulagen/Zusatzleistungen
5.1 Eine kostenfreie Stornierung eines bereits vereinbarten Termins ist bis 48 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Ausführungstermin in Textform möglich.
5.2 Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin oder wird der Zugang zum Objekt nicht rechtzeitig ermöglicht, ist der Dienstleister berechtigt, 100 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen, sofern keine gesetzlich zwingenden Rechte entgegenstehen.
5.3 Terminänderungen sind mindestens 24 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin in Textform mitzuteilen. Ein Anspruch auf Durchführung zum neu gewünschten Termin besteht nicht.
5.4 Änderungswünsche, Zusatzaufträge oder Stornierungen bereits beauftragter oder teilweise bzw. vollständig vorbereiteter Leistungen berechtigen den Dienstleister, den tatsächlich entstehenden Mehraufwand einschließlich Personal-, Organisations-, Material-, Lizenz-, Anfahrts- und Fremdkosten gesondert abzurechnen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale von 26,94 € brutto je Änderungsvorgang für den Verwaltungsaufwand erhoben werden. Dies gilt insbesondere bei bereits disponierten Terminen, eingeplantem Personal, bestellten Materialien oder Abrufaufträgen.
5.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, nachweislich entstandene Sonder- und Zusatzleistungen gesondert abzurechnen. Für Gästewechsel an Wochentagen, Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von Mo-Fr 30%,Sa-So+35%,Feiertagen + 100% auf den jeweiligen Auftragswert berechnet.
5.6 Bereits ausgelöste oder im Voraus bezahlte Software-, Lizenz-, Buchungsportal-, Vermittlungs-, Zahlungsdienstleister- oder sonstige Fremdkosten sind im Falle einer Stornierung, Vertragsbeendigung oder Leistungsänderung vom Auftraggeber zu erstatten, soweit sie tatsächlich entstanden und nicht mehr vermeidbar oder erstattungsfähig sind. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Smoobu, Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt, Holidu-Interhome etc. , Kommunikationsdienste sowie beauftragte Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterleistungen. Etwaige Software Lizenzen-Dienstleistungen-Schlüsselsafe-Kommunikations-Betreeunungs-Kosten sind in angegebener Höhe soweit vom Dienstleister beziffert, als Jahrespauschale nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu begleichen.
5.7 Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig eingestellt, bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Fremd-, Lizenz-, Verwaltungs- und Organisationskosten unberührt. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Dienstleisters bleiben vorbehalten.
5.8 Zahlungsverzug / Zurückbehaltungsrecht
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Rechnungen oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Forderungen die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen oder zurückzubehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts begründet keine Schadensersatz- oder Ersatzansprüche des Auftraggebers. Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Fremd-, Lizenz-, Verwaltungs-, Organisations- und sonstigen Kosten bleiben hiervon unberührt.
Eine etwaige Übermittlung von Forderungsdaten an Wirtschaftsauskunfteien käme ausschließlich dann in Betracht, wenn und soweit die hierfür geltenden gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 31 BDSG, tatsächlich erfüllt sind. Eine darüber hinausgehende Ankündigung erfolgt ausdrücklich nicht.
5.9 Kurzfristige Buchungen / Gästewechsel / Leistungsvorlauf
5.9.1 Regulärer Leistungsvorlauf
Bei Buchungen bzw. Beauftragungen, die dem Auftragnehmer mehr als 48 Stunden vor dem vorgesehenen Check-in bzw. Leistungsbeginn vollständig bekannt gegeben werden, erfolgt die Leistungserbringung zu den vereinbarten regulären Konditionen.
5.9.2 Buchungen mit 24 bis 48 Stunden Vorlauf
Bei Buchungen, Gästewechseln oder sonstigen Leistungsanforderungen, die dem Auftragnehmer erst innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem vorgesehenen Check-in bzw. Leistungsbeginn mitgeteilt oder durch das Buchungssystem übermittelt werden, wird aufgrund des erhöhten kurzfristigen Organisations-, Dispositions- und Personalaufwandes ein Kurzfristigkeitszuschlag von 30 % auf die hiervon betroffenen Serviceleistungen berechnet.
5.9.3 Buchungen unter 24 Stunden / taggleiche Buchungen und Gästewechsel
Bei einer Vorlaufzeit von weniger als 24 Stunden sowie bei taggleichen Buchungen oder Gästewechseln wird ein Kurzfristigkeitszuschlag von 35 % auf die hiervon betroffenen Serviceleistungen berechnet.
Die Durchführung solcher kurzfristigen Leistungen erfolgt ausdrücklich nur nach Maßgabe der tatsächlich verfügbaren personellen, organisatorischen und betrieblichen Kapazitäten des Auftragnehmers. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übernahme oder Durchführung einer kurzfristig angeforderten Leistung besteht nicht, solange diese nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer bestätigt wurde.
5.9.4 Maßgeblicher Zeitpunkt
Für die Berechnung der Vorlaufzeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Buchung bzw. der konkrete Leistungsbedarf dem Auftragnehmer vollständig und nachweisbar bekannt gegeben oder über das vereinbarte Buchungs- bzw. Verwaltungssystem übermittelt wurde.
5.9.5 Weitere Zuschläge
Soweit aufgrund des Ausführungstages weitere vertraglich vereinbarte Zuschläge, insbesondere für Taggleicher Gästewechsel, Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage, anfallen, bleiben diese Regelungen unberührt. Eine Kumulation mehrerer Zuschläge erfolgt Situationsgebunden.
6. Haftung
6.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.2 Für Schäden an Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten, die auf deren Alter, Zustand oder Materialbeschaffenheit zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
6.3 Der Dienstleister haftet nicht für Wertgegenstände, die nicht ordnungsgemäß gesichert wurden.
6.4 Angebote sind freibleibend, und können im Bedarfsfalle abgeändert und oder preislich in Anlehnung etwaiger Preissteigerungen/Lohnleitklausen angepasst werden.
6.5 Inserats- und Präsentationsfotos/-Darstellung der Ferienimmobilie Inserats-, Werbe- und Präsentationsfotos dienen der bildlichen Darstellung des Ferienobjekts. Aufgrund von Perspektive, Lichtverhältnissen, Aufnahmetechnik sowie üblicher digitaler Bildbearbeitung können optische Abweichungen zum persönlichen Eindruck vor Ort bestehen. Maßgeblich sind die wesentlichen tatsächlichen Eigenschaften, die Ausstattung und die Beschaffenheit des gebuchten Ferienobjekts. Geringfügige optische Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft nicht beeinträchtigen, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar und begründen für sich allein keinen Anspruch auf Preisreduzierung oder Erstattung.
Mängelanzeige, Nachbesserung und Leistungsabnahme
6.7 Mängelanzeige
Erkennbare Mängel oder Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung in Textform, vorzugsweise per E-Mail oder über den vereinbarten Kommunikationsweg, gegenüber Niedersfeld plus anzuzeigen. Die Beanstandung soll den behaupteten Mangel konkret bezeichnen und, soweit möglich und zumutbar, durch eine entsprechende Fotodokumentation belegt werden. Kommt der Auftraggeber diesen nicht nach, so gelten die Leistungen innerhalb von 24 h als abgenommen.
6.8 Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung
Niedersfeld plus ist Gelegenheit zu geben, einen ordnungsgemäß angezeigten Mangel zunächst selbst zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern, soweit eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist. Eigenmächtige Nacharbeiten oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte sollen vor einer Prüfung durch Niedersfeld plus unterbleiben.
6.9 Nachträgliche Beanstandungen
Wird der beanstandete Zustand vor der Anzeige bereits durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, gereinigt oder beseitigt und ist dadurch eine objektive Prüfung des ursprünglichen Zustandes nicht mehr möglich, ist dies bei der Beurteilung der geltend gemachten Beanstandung entsprechend zu berücksichtigen. Gesetzlich zwingende Mängelrechte und mögliche Ersatzansprüche greifen nicht, und bleiben unberührt.
6.10 Leistungsabnahme
Soweit eine Abnahme nach Art der vereinbarten Leistung vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zeitnah zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind unverzüglich gemäß Ziffer 6.7 mitzuteilen.
6.11 Nutzung der Leistung bzw. des Objekts
Wird die erbrachte Leistung bzw. das entsprechend vorbereitete Ferienobjekt nach Kenntnis des Leistungszustandes ohne konkrete Beanstandung bestimmungsgemäß genutzt oder für Gäste freigegeben, kann dies – soweit gesetzlich zulässig und nach den Umständen des Einzelfalls – als Bestätigung der ordnungsgemäßen Leistung hinsichtlich offensichtlich erkennbarer Umstände gewertet werden.
6.12 Verdeckte Mängel
Mängel, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren, sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen solcher Mängel bleiben unberührt.
6.13 Unberechtigte Mängelanzeigen / Prüf- und Anfahrtskosten
Stellt sich im Rahmen der Überprüfung einer vom Auftraggeber angezeigten Beanstandung heraus, dass kein von Niedersfeld plus zu vertretender Mangel vorliegt und die Ursache insbesondere nicht dem Verantwortungs- oder Leistungsbereich von Niedersfeld plus zuzurechnen ist, behält sich Niedersfeld plus vor, die durch die Überprüfung tatsächlich entstandenen und erforderlichen Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
Dies gilt insbesondere für erforderliche Anfahrts-, Personal-, Prüf- und sonstige nachweisbare Aufwendungen, soweit der Auftraggeber bei angemessener Prüfung hätte erkennen können, dass die Beanstandung nicht auf einer Pflichtverletzung von Niedersfeld plus beruht.
Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils vereinbarten bzw. gültigen Vergütungssätzen von Niedersfeld plus. Berechtigte Mängelanzeigen und gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
7. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Unterauftragnehmer). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
8. Versicherungsklauseln – Ferienimmobilienbetreuung
8.1. Hinweis für Angebotsunterlagen
Versicherungsschutz:
Für unsere Dienstleistungen im Bereich Betreuung und Reinigung von Ferienimmobilien besteht eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen- und Sachschäden im Rahmen unserer Tätigkeit bis zur vereinbarten Deckungssumme lt. Police ab.
8.2 Haftung und Versicherungsschutz
1. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entstehen können.
2. Für Schäden, die auf höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung der Immobilie durch Dritte, Verschleiß oder nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortende Umstände zurückzuführen sind, bzw. Entwendung besteht keine Haftung.
3. Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und im Umfang der vereinbarten Deckungssummen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern gesetzlich zulässig.
10. Anreise, Check-in und Gästehandling
- Der Dienstleister übernimmt die Einweisung und den Empfang von Gästen der Ferienimmobilie ausschließlich zu den im Vorfeld vereinbarten Check-in-Zeiten. Änderungen oder Verspätungen sind dem Dienstleister unverzüglich durch den Auftraggeber oder den Gast mitzuteilen. Check In durch Schlüsselsafe ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Es handelt sich um Sonderleistungen die individuell je Objekt schriftlich vereinbart werden.
2. Erscheint der Gast nicht zur vereinbarten Zeit („No-Show“) oder verspätet sich erheblich, entfällt der Anspruch auf persönliche Einweisung; die Immobilie gilt dennoch als ordnungsgemäß bereitgestellt.
3. Der Dienstleister ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Mitteilung über Verspätungen oder Nichterscheinen eine Servicepauschale für vergebliche Anfahrten bzw. Wartezeiten in Rechnung zu stellen.
4. Eine erneute Anfahrt zur Durchführung des Check-ins kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen und wird separat zum Nachweis berechnet.
5. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die ursprünglich vereinbarte Leistung bleibt hiervon unberührt
11.Hinweis zur Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Für sämtliche Angebote, Beauftragungen und Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Niedersfeld plus in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.niedersfeld-plus.de Register-Über uns -AGB einsehbar, und wird dem Auftraggeber vor bzw. bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
Für zukünftige, neu erteilte Einzelaufträge gilt jeweils die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene aktuelle Fassung der AGB (Stand 01.2026). Änderungen der AGB werden für bereits bestehende Vertragsverhältnisse nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wirksam. Eine pauschale automatische Einbeziehung späterer Änderungen in bereits abgeschlossene Verträge ist hiermit nicht verbunden.
Mit Erteilung des jeweiligen Auftrags/-Abrufauftrages bestätigt der Auftraggeber, dass ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der für diesen Auftrag geltenden AGB vor Vertragsschluss eingeräumt wurde. Stand 01/062026
Kontakt
Niedersfeld plus UG (haftungsbeschränkt)
Am Bergelchen 22
59955 Winterberg
Telefon: 01511-600 10 23 und 0172-43 65 437
E-Mail: info@niedersfeld-plus.de
Website: www.niederfeld-plus.de
Geschäftsführerin: Dipl. Betriebsökonomin Sigrid Bicking
Amtsgericht: Arnsberg
HR-Nr.: HRB 16073
AGB Stand 01-2026